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| Hinweise | ||||||||||||||
| Hinweise zur Aufzucht: | Die Aufzucht erfolgt unter Kontrolle eines Zuchtwartes als kombinierte Haus- Zwingeraufzucht. Alle Welpen werden dem Tierarzt mindestens zweimal vorgestellt. Gezüchtet wird in Intervallen von 2-3 Jahren. Massenzucht, mit bis zu 10 oder mehr Würfen pro Jahr, wird abgelehnt. | |||||||||||||
| Welpenabgabe: ab 10. oder 12. Lebenswoche | ||||||||||||||
| Zuchtordnung: | Gezüchtet wird nach den Richtlinien des ACR / VDHV/UCI Download / PDF-Datei | |||||||||||||
| Impfplan: | 6./7.Woche: | Parvovirose, Zwingerhusten | - durch Züchter | |||||||||||
| 8./9.Woche: | Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut | - durch Züchter | ||||||||||||
| 10./11.Woche: | Parvovirose, Zwingerhusten | - durch Züchter bei Abgabe 12.Woche | ||||||||||||
| 12./13.Woche: | Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut, (ev. Zwingerhusten) | - durch Züchter bei Abgabe 12. Woche o. durch Käufer | ||||||||||||
| Entwurmung | Erfolgt ab der 2. Lebenswoche bis zur Abgabe regelmäßig. | |||||||||||||
| Betr.: Züchter | Es besteht die Möglichkeit das Sozialverhalten unserer Doggen ohne Leine im Hundeauslaufgebiet selbst zu erleben. | |||||||||||||
| - | Wir haben keine Doggenwelpen auf Vorrat und besorgen auch keine. Andere Rassen werden nicht angeboten. | |||||||||||||
| - | Gezüchtet wird in Intervallen von etwa 2 Jahren. Alte Doggen werden behalten u. nicht abgegeben. | |||||||||||||
| - | Alle Welpen erhalten grundsätzlich Zuchtpapiere. Sie werden ausnahmslos mit Mikrochip abgegeben. | |||||||||||||
| - | Spätere konkrete Hinweise im Umgang mit der jungen Dogge sind selbstverständlich. | |||||||||||||
| - | Im Kaufvertrag wird ein Rückgaberecht für den Welpen innerhalb einer Woche garantiert. | |||||||||||||
| Betr.: Käufer | Bei der Abgabe der Welpen wird auf Familienanschluß geachtet. | |||||||||||||
| - | Eine Intensivbetreuung in den ersten Wochen muß gewährleistet sein. | |||||||||||||
| - | Auch bei sonst günstigen Umfeld werden keine Doggen in Mietwohnungen abgegeben. Die Problematik der Nachbarschaftsstreitigkeiten wird mit berücksichtigt. | |||||||||||||
| - | Sind die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung gegeben, kann der künftige Halter seinen Welpen selbst aussuchen und ab der dritten Lebenswoche regelmäßig besuchen. | |||||||||||||
| - | Die Doggenhaltung muß für den Halter finanzierbar sein. Pläne hohe Haltungskosten später durch Welpen zu reduzieren werden nicht unterstützt. | |||||||||||||
| - | Fragen von Anrufern mit verdeckter Telefonnummer werden entsprechend allgemein beantwortet. | |||||||||||||