Die Deutsche Dogge ist
kein Listenhund,
aber relevant in der Gefahrenabwehr.
Doggenvideo:
Urlaub mit Dogge im Ausland. In Deutschland wären solche Szenen sehr fragwürdig.
In Ländern mit einer anderen Medienlandschaft werden grosse Hunde
nicht unbedingt als Gefahr angesehen.
Was versteht man unter Gefahrenabwehr?
In allen Bundesländern gibt es Gesetze, wie in Berlin das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Im § 17 heißt es:
"Die Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die §§ 18 bis 51 ihre Befugnisse besonders regeln."
Hierbei geht es um allgemeine Befugnisse von Polizei und Ordnungsämtern, die in allen Bundesländern gleich sind. Da Gefahr auch von Hunden ausgehen kann, wird
die Befugnis der Gefahrenabwehr im Bedarfsfall auch angewendet. Es handelt sich bei § 17 um einen Auffangparagraphen, der grundsätzlich immer angewendet werden kann. Da die Polizei und Ordnungsbehörden
in der Regel in einer Gefahrensituation selten dabei sind, findet diese Regelung meist bei Anzeigen von Betroffenen Anwendung.
Worin besteht das Problem?
Nicht wenige unserer Mitmenschen fühlen sich hochgradig bedroht, wenn ihnen ein unangeleinter großer Hund entgegen kommt. Befindet sich Herrchen nicht direkt im Einflußbereich seines Hundes, kommt es nicht selten zur Anzeige bei den Ordnungsbehörden. Gleichzeitig wird alles sehr persönlich genommen. Mit anderen Worten: Es wird dramatisiert, ohne Ende. Der Bearbeiter der Anzeige ist natürlich um Klarheit bemüht und kann gar nicht anders als ein Gutachten eines Hundesachverständigen anzufordern.
Begriff: Gefahr
Man kann unterscheiden in: Konkrete Gefahr, Abstrakte Gefahr, Gefahr in Verzug, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Dringende Gefahr, Gefahrenverdacht und Drohende Gefahr, Gegenwärtige Gefahr, Unmittelbare Gefahr, Erhebliche Gefahr, Gemeine Gefahr. Allein diese Aufzählung von Tatvorwürfen sollte jedem Hundehalter klar machen, dass eine Verteidigung ohne Fachanwalt kaum möglich ist. Hinzu kommt, dass der Anwalt noch ein Hundefreund sein sollte.
Das Endergebnis:
Es kommt in den meisten Fällen zu einem saftigen Bußgeld, da niemand an Stress interessiert ist, weil Doggenhalter ihre Dogge nicht im Griff haben.
Ob mit oder ohne Leine, unsere Mitmenschen müssen das Gefühl haben, dass wir als Doggenhalter in der Lage sind unsere Dogge zu kontrollieren. Zucht ist nur die halbe Miete. Es kommt auf Erziehung, Sozialisierung und Ausbildung an. Man sollte auch nicht alles glauben was geschäftstüchtige Züchter im Verkaufsgespräch so behaupten. Nicht jeder (Anfänger) ist als Hundeführer in der Öffentlichkeit für einen (ausgewachsenen) Doggenrüden geeignet.
Worin besteht das Problem?
Nicht wenige unserer Mitmenschen fühlen sich hochgradig bedroht, wenn ihnen ein unangeleinter großer Hund entgegen kommt. Befindet sich Herrchen nicht direkt im Einflußbereich seines Hundes, kommt es nicht selten zur Anzeige bei den Ordnungsbehörden. Gleichzeitig wird alles sehr persönlich genommen. Mit anderen Worten: Es wird dramatisiert, ohne Ende. Der Bearbeiter der Anzeige ist natürlich um Klarheit bemüht und kann gar nicht anders als ein Gutachten eines Hundesachverständigen anzufordern.
Begriff: Gefahr
Man kann unterscheiden in: Konkrete Gefahr, Abstrakte Gefahr, Gefahr in Verzug, Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Dringende Gefahr, Gefahrenverdacht und Drohende Gefahr, Gegenwärtige Gefahr, Unmittelbare Gefahr, Erhebliche Gefahr, Gemeine Gefahr. Allein diese Aufzählung von Tatvorwürfen sollte jedem Hundehalter klar machen, dass eine Verteidigung ohne Fachanwalt kaum möglich ist. Hinzu kommt, dass der Anwalt noch ein Hundefreund sein sollte.
Das Endergebnis:
Es kommt in den meisten Fällen zu einem saftigen Bußgeld, da niemand an Stress interessiert ist, weil Doggenhalter ihre Dogge nicht im Griff haben.
Ob mit oder ohne Leine, unsere Mitmenschen müssen das Gefühl haben, dass wir als Doggenhalter in der Lage sind unsere Dogge zu kontrollieren. Zucht ist nur die halbe Miete. Es kommt auf Erziehung, Sozialisierung und Ausbildung an. Man sollte auch nicht alles glauben was geschäftstüchtige Züchter im Verkaufsgespräch so behaupten. Nicht jeder (Anfänger) ist als Hundeführer in der Öffentlichkeit für einen (ausgewachsenen) Doggenrüden geeignet.
